7.4.2 HGB 2011/12
Das Haushaltsbegleitgesetz 2011/12 brachte gravierende Veränderungen:
- Verlängerung der Wartefrist von 3 auf 4 Jahre
- Kopplung der Finanzhilfe an das Erreichen der Mindestschülerzahl wie im öffentlichen Bereich.
- Wegfall der Erstattung von Schulgeld aus sozialen Gründen.
Gegen diese Veränderungen hatten Abgeordnete der Oppositionsfraktionen die Normenkontrolle beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof beantragt.Alle drei Verschlechterungen sind inzwischen für verfassungswidrig erklärt worden.