Das Haushaltsbegleitgesetz 2011/12 brachte
gravierende Veränderungen:
- Verlängerung der Wartefrist von 3 auf 4
Jahre
- Kopplung der Finanzhilfe an das Erreichen der
Mindestschülerzahl wie im öffentlichen Bereich.
- Wegfall der Erstattung von Schulgeld aus sozialen
Gründen.
Gegen diese Veränderungen hatten Abgeordnete
der Oppositionsfraktionen die Normenkontrolle beim Sächsischen
Verfassungsgerichtshof beantragt.Alle drei Verschlechterungen sind
inzwischen für verfassungswidrig erklärt worden.